Titelgeschichte
Pflege
Die 24-Stunden-Polin und was sonst noch möglich wäre zur Versorgung der alten Eltern
1. Hilfen im Alltag viele Möglichkeiten
Oft brauchen ältere Menschen keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sondern Unterstützung nur für Teile ihres Lebens etwa eine Haushaltshilfe, einen Liefer- und Begleitservice, eine Haustierbetreuung und für Notfälle den Hausnotruf.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dafür einen nützlichen Ratgeber "Hilfen im Alltag haushaltsnahe Dienstleistungen selbst organisieren" zusammengestellt (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2006, 7,90 Euro, im Buchhandel oder über http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de) Darin wird der Hausnotruf erläutert, die Wohnungsanpassung oder, wie man eine Haushaltshilfe findet und korrekt anmeldet. Praktisch: Selbst ein Beispiel für eine Chiffre-Suchanzeige in der Zeitung findet sich hier.
Zusätzlich zu diesen Hilfen ist aber oft eine pflegerische Betreuung notwendig. Was die Pflegekasse zahlt, reicht meist nicht hin. Auf dem Sparbuch des Pflegebedürftigen ist nicht allzu viel. Aber was ist mit dem Wohnungs- oder gar Hauseigentum, das oft vorhanden ist? Eigentlich könnte man die Immobilie beleihen. Davir schrecken viele Ältere zurück, da sie ja gern was vererben möchten aber eigentlich war die Immobilie genau dafür mal gedacht gewesen, als Altersversorgung.
Manchmal sind es aber auch die erwachsenen Kinder, die nicht ans Erbe ranwollen. Und die dann lieber illegal eine Osteuropäerin einstellen. Das elterliche Haus einsetzen, das gilt als Tabu. "Aber wir müssen uns kulturell dazu durchringen, dass wir unser Einkommen, unser Vermögen stärker einsetzen für die Sicherung im Alter", sagt Altersforscher Thomas Klie aus Freiburg. "Man kann zur Mutter sagen: Es ist gut, wenn du dein Haus verkaufst, ich sorge für mich selber. Oder, wenn man den Besitz erhalten will, eben sagen: Bevor du dein Haus verkaufst, sorgen wir für dich."
Die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger erklärt verständlich der Verbraucherzentrale-Ratgeber "Pflegefall was tun?" (2006, 12,90 Euro, auch im Buchhandel erhältlich). Darin erfährt man auch alles über die diversen Kombinationsmöglichkeiten von Pflegegeld (Angehörige pflegen selbst) und Pflegesachleistung (Profis werden beauftragt). Leider lernt man hier auch, dass die Notwendigkeit einer ständigen Anwesenheit (Rufbereitschaft) nur als "passive Hilfe" gewertet wird, also keine Einstufung in eine der Pflegestufen begründet.
Andererseits gibt es diesen wichtigen Tipp: Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, um "professionelle" Hilfe bei Bildung, Freizeit und Kommunikation (mobile Dienste etwa) zu finanzieren (dafür kommt die Pflegekasse nämlich nicht auf) nicht aufgeben: Die Sozialhilfe finanziert auch manch notwendige Unterstützung, die nicht im Katalog der Pflegeversicherung steht. Also unbedingt beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Kostenübernahme/Kostenzuschuss zu solchen ergänzenden Hilfen beantragen.
2. Umziehen in ein Alten- oder Pflegeheim
Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten weiter zu Hause leben. Aber manchmal ist eine Versorgung auf Dauer zu Hause nicht organisierbar weil die Kinder zu weit weg wohnen, selbst eine große Familie zu versorgen haben, weil das Verhältnis zwischen den Generationen angespannt ist et cetera. Der Umzug in ein Heim muss nicht die schlechteste Lösung sein. Plötzlich entspannt sich das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn, denn die Zeit, die sie füreinander haben, geht nicht für Putzen, Windelnwaschen, Organisation der Arztbesuche usw. drauf, sondern steht für persönliche Gespräche, Spaziergänge, gemeinsames Sich-Erinnern zur Verfügung. Und manche Mutter atmet auf, weil sie jetzt nicht mehr dem Sohn "zur Last fallen" muss; der Sohn wiederum ist erleichtert, weil er seine Mutter professionell gepflegt und immer umsorgt weiß, endlich kann er wieder ruhig schlafen.
Nur, wie findet man ein gutes Heim, das auch noch bezahlbar ist? Checklisten für ein gutes Heim findet man zum Beispiel im Internet: bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (http://www.bagso.de, dann links unter "Publikationen", in der Liste dann ganz unten); oder beim Alzeimerforum (www.alzheimerforum.de/2/8/3/checklis.html) - dort wird zum Beispiel empfohlen, auch zu schauen, ob vor Betreten eines Zimmers angeklopft wird, ob die Männer frisch rasiert sind ...
Checklisten für das Gespräch mit der Heimverwaltung gibt es zum Beispiel auch in dem Buch von Sigrid Merz u.a. "Pflegeheim: und jetzt?" (Walhalla Fachverlag, Regensburg, Berlin 2005, 9,95 Euro). Fragen sollte man etwa, ob es Zeitkorridore für die Mahlzeiten gibt, ob man probeessen kann, ob man einen Schlüssel bekommt für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten, ob es betreute Gruppen für demente Bewohner gibt, gemeinsames Kochen, Betreuung für die "nachtaktive" Bewohner ...
Ansprechpartner für die Heimsuche: Die großen Kranken-/Pflegekassen haben in der Regel aktuelle Heimverzeichnisse; die Gemeinde- oder Kreisverwaltung sollte weiterhelfen können; lokal gibt es vierlorts Seniorenberatunsstellen; meist gibt es auch beim Sozialamt einen entsprechenden Berater; und in den Gelben Seiten findet sich unter Begriffen wie Altenheime, Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen meist auch einige Adressen.
Scheint eine Unterbringung im Pflegeheim nicht finanzierbar, sollte man wissen: Seit 2003 haben alte Menschen Anspruch auf eine "bedarfsorientierte Grundsicherung". Da Grundsicherung nicht dasselbe ist wie Sozialhilfe, werden Kinder mit einem Jahreseinkommen unter 100 000 Euro nicht zum Unterhalt herangezogen (diese Zahl stammt aus dem Ratgeber "Pflegeheim: und jetzt?", wurde von der Redaktion nicht überprüft) Solche unterstützenden Zahlungen können aber nicht rückwirkend beantragt werden.Die Pflegekasse erstattet von den Heimkosten nicht die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, wohl aber einen Teil der Pflegekosten, bei Pflegestufe 3 zum Beispiel sind das 1432 Euro.
3. Neue Wege: "Haushalts-Engel", "Pflegebudget" - und die Nachbarin
Viele Pflegebedürftige brauchen neben stundenweiser medizinischer Versorgung durch einen Pflegedienst einen Menschen, der ihnen tagsüber unter die Arme greift und vor allem: Gesellschaft leistet. Nachts fühlen sie sich durch den Hausnotruf oder erreichbare Angehörige ausreichend abgesichert. Doch bei der Betreuung tagsüber klafft eine Versorgungslücke.
Deshalb denken jetzt einzelne Landkreise und Bundesländer in eine neue Richtung. Im Main-Kinzig-Kreis etwa werden derzeit Arbeitslose erstmals zu "Haushalts-Engeln" ausgebildet. In sechs Wochen lernen sie etwa den Umgang mit dem Rollstuhl oder wie man mit verwirrten Menschen kommuniziert. Ein Praktikum in einer großen Pflegeeinrichtung gehört auch dazu. Mitbringen müssen sie vor allem Verantwortungsbewusstsein, Geduld sowie gute Deutschkenntnisse schließlich sollen sie dem Arzt eine Notiz hinterlassen können. Angestellt werden sie anschließend bei den ambulanten Pflegediensten.
In Baden-Württemberg untersucht man noch die Angebotsstruktur auf Lücken hin, das Bundesland Rheinland-Pfalz bastelt schon am Modell von "Haushaltsassistentinnen", einer Fortbildung für Arbeitslose, eingesetzt anschließend für Stundensätze von 8,50 bis 14 Euro, je nach Kalkulation des Pflegedienstes, und bezuschusst vom Land. Ein "Jobmotor" könnte dieser neue Niedriglohnsektor für Unqualifizierte werden, heißt es. Dahinter steht natürlich auch der Wunsch, vorhandene Mittel (aus den Pflegekassen, aber auch aus dem Privathaushaltbudget) ökonomischer einzusetzen. Denn extra für die Toilettenbegleitung eine in drei Jahren ausgebildete Krankenschwester kommen zu lassen, macht wenig Sinn.
Tatsächlich könnte diese Arbeit attraktiv sein für so manchen, denn anders als eine Pflegehelferin arbeitet man nicht nur körpernah, sondern hat viele verschiedene Aufgaben auch das Kuchenbacken gehört dazu oder die Pflege der Beziehung zu den Enkeln. Es ließen sich für solche Assistenzen möglicherweise mehr Interessenten finden als für die klassische Pflegekraftausbildung. Nach dem Motto: "Bezahlte Nachbarschaftshilfe kann ich mir vorstellen, aber Pflegekraft zu werden, das wollte ich nie."
Flexibilisierung der Seniorenbetreuung, dahin geht der Weg. Einen großen Schritt tut das Modell "Pflegebudget" (http://www.pflegebudget.de). In sieben Modellregionen mit bis zu 1000 Haushalten bekommen die Pflegebedürftigen von den Pflegekassen ein persönliches Budget in Höhe der Sachleistungen (je nach Pflegestufe also 384.- bis 1432.-), das sie ganz nach ihrem persönlichen Bedarf an verschiedenste Dienstleister verteilen können (und zwar nicht nur an Pflegedienste, sondern auch die Nachbarin).
Weitere wesentliche Besonderheit: Sie bekommen Beratung durch einen so genannten Case Manager, der ihnen hilft, solch ein Pflegearrangement zusammenzustellen. Genau dafür brauche man nämlich die Profis der Pflege, sagt der forschend beteiligte Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, "nicht für die Morgentoilette, sondern für die Begleitung von Pflegearrangements." (Modellorte sind: Kreis Annaberg in Sachsen, Erfurt, Kassel, München, die Landkreise Marburg-Biedenkpof und Neuwied und Unna.)
Dumm nur, wenn man nicht in den Modellregionen lebt. Doch bevor man nun auf die Variante Osteuropäerin verfällt, kann man auch versuchen, auf eigene Faust eine deutsche Haushaltshilfe zu finden. Chrismon-Leser Elmar M. hat damit gute Erfahrungen gemacht. Sein Vater ist demenzkrank und braucht eine Betreuung mit Rufbereitschaft rund um die Uhr. Der Sohn hat eine Kleinanzeige im regionalen Anzeigenblatt geschaltet - und viele Frauen meldeten sich. Vorteil dieser Variante gegenüber einreisenden Osteuropäerinnen: Die Frauen kennen die Mentalität der Menschen, sprechen deutsch, und ein Bewerbungsgespräch zum Beschnuppern ist auch ohne viel Aufwand möglich. Während mit osteuropäischen Betreuerinnen nur ein Telefonat möglich ist. Herrn M. ist es gelungen, auf diesem Weg im Nahbereich zwei "wirklich motivierte Haushaltshilfen" zu finden.
4. Osteuropäische Haushaltshilfen über die Arbeitsagentur
Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa zu bekommen, die mit im Haushalt wohnt, dafür hat die Bundesregierung einen höchst offiziellen Weg eröffnet: über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), der internationalen Personalagentur der Bundesagentur für Arbeit (Kontaktadresse s.u.). Deutschland arbeitet zusammen mit den Arbeitsagenturen in Polen, der Slowakischen Republik, in Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik sowie den Nicht-EU-Ländern Bulgarien und Rumänien. Die Haushaltshilfen können bis zu drei Jahre hierbleiben, jene aus den EU-Beitrittsländern haben nach einem Jahr ununterbrochener Tätigkeit sogar komplett freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Bedingungen, damit man eine osteuropäische Haushaltshilfe vermittelt bekommt:
. Nachweis, dass eine pflegebedürftige Person (Pflegestufe
1 - 3) im Haushalt lebt.
. Der Arbeitgeber kann eine angemessene Unterkunft stellen.
. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Wenn
man mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gelegent-
lich (!) nicht auskommt, muss man mit der Arbeitnehmerin
abklären, wie die Mehrarbeit vergütet werden soll als
Freizeit, Urlaub oder in Form von Sonderzahlungen.
. Pflegerische Tätigkeiten sind nicht zugelassen, schon gar
nicht welche, die medizinische Kenntnisse voraussetzen,
etwa die Dekubitus-Behandlung. Dafür muss der Haushalt
zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen. Beim Füttern,
Windeln, Waschen ist die Abgrenzung allerdings unscharf,
diese Tätigkeiten werden von der ZAV toleriert.
Wie geht das nun? Entweder man nennt der ZAV eine bereits bekannte Person, die die ZAV dann anfordert, oder man lässt sich jemanden vorschlagen. Die ZAV unterbreitet mehrere Vorschläge, man kann im Vorfeld auch mit den Frauen telefonieren, um besser herauszufinden, wer zu einem passt.
Laut Merkblatt muss man mit fünf bis sieben Wochen rechnen, oft dauert es aber nur drei bis fünf Wochen. Ein Grund für die Wartezeit: Die von dem deutschen Haushalt angebotene Arbeitsstelle muss zunächst von der Arbeitsagentur deutschen Arbeitskräften angeboten werden. Keine Sorge, die Stellen werden zwar veröffentlicht, aber ohne Arbeitgeberangabe, Ansprechpartner für Arbeitssuchende ist vielmehr ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit.
Soll für den Urlaub der Haushaltshilfe eine Ersatzkraft kommen, müssen das die ZAV-Vermittler einige Wochen im Voraus wissen. Und es sollte sich schon um einen vierwöchigen Urlaub handeln sonst lohnt sich das für keine Ersatzkraft. Das ZAV-Team ist sehr engagiert, aber ein kurzfristiger Ersatz bei Krankheit ist ihm nicht möglich.
Der Pflegebedürftigenhaushalt ist Arbeitgeber und hat damit einigen organisatorischen Aufwand: Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur besorgen, Unfallversicherung abschließen, die Kraft bei der Krankenkasse anmelden et cetera. Und natürlich den Lohn und die Arbeitgeberanteile ausrechnen. Dabei hilft aber die ZAV, beziehungsweise ein ((kostenpflichtiger) Steuerberater übernimmt das komplett.
Je nach Bundesland bekommt die Haushaltskraft 1100 bis 1200 Euro brutto. Das ist die unterste Stufe im Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Deutschen Hausfrauenbund. Darauf kommen noch geschätzte 240 Euro Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen. Allerdings kann der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin auf wieder rund 370 Euro für Kost und Logis abziehen, hat dann am Ende also eine finanzielle Belastung von etwa 1100. Die Haushaltshilfe käme dann auch etwa 560 Euro netto. Will der Arbeitgeber den Lohn nicht schmälern, will er also Kost und Logis frei zur Verfügung stellen, muss er 370 Euro als geldwerten Vorteil auf den Lohn draufschlagen, macht etwa 1570 Euro, netto für die Kraft etwa 840.
Wer es sich leisten kann und zufrieden ist mit "seiner" osteuropäischen Arbeitnehmerin, kann auch überlegen, mehr zu bezahlen denn korrekt eingestuft werden sollte sie eigentlich in Tarifgruppe III (im Mittel 1500 Euro), da mit diesem höheren Satz die Selbstständigkeit der Arbeit honoriert wird (also Arbeit ohne Anweisungsbedarf).
Kontakt: ZAV Internationale Arbeitsvermittlung,
53107 Bonn
Hotline: (0228) 713-1414
E-Mail: Bonn-ZAV.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de
Nähere Infos und Vordrucke findet man auf der etwas undurchsichtigen Website der Bundesagentur auf diesem Weg: http://www.arbeitsagentur.de; dann im Menü links auf "Service von A bis Z"; dann links auf "Vermittlung", dann auf "Ausländerbeschäftigung", dann auf "Haushaltshilfen". Im nun erscheinenden Text runterscrollen bis "Dokumente". Da findet sich dann einiges, etwa das Merkblatt für die Vermittlung von Haushaltshilfen in deutsche Pflegebedürftigen-Haushalte.
5. Osteuropäische Betreuerinnen per Entsendung
Firmen aus osteuropäischen EU-Ländern dürfen in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten. Eine Dienstleistung ist so etwas wie ein klar umrissener Komplettauftrag, da wird nicht die Arbeitszeit bezahlt, sondern das Ergebnis. Der Unterschied zwischen einem Dienstleister und einem Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene Arbeit, eingebunden in eine betriebliche Organisation. Der Auftrag muss also schon vor Arbeitsbeginn äußerst detailreich gefasst sein. Ansonsten müsste die Pflegebedürftige jedes Mal den osteuropäischen Arbeitgeber kontaktieren, damit der wiederum seine entsendete Angestellte anweist.
Direktionsrecht hat nur die entsendende Firma, ansonsten wäre es internationale Arbeitnehmerüberlassung, da hat aber das Monopol die Bundesarbeitsagentur, zu schlecht waren die Erfahrungen mit internationalem Arbeitskräfteverleih es gab massenhaft Fälle von Lohnvorenthalt, Dumpinglöhnen, ausbeuterischen Bedingungen.
Damit sich ein deutscher auftraggebender Haushalt einigermaßen sicher sein kann über die Legalität, braucht er unbedingt eine beglaubigte Version des so genannten E 101-Scheins. Damit bescheinigt die ausländische Sozialversicherung, dass der entsendende Betrieb zur Entsendung überhaupt berechtigt ist und dass die entsendete Arbeitnehmerin sozialversichert ist.
Übrigens müssen auch bei einer entsendeten Kraft die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Und die polnischen etwa sehen nicht viel anders aus als die deutschen (sonst hätte Polen ja auch kaum EU-Mitglied werden können). Normale Wochenarbeitszeit sind 40 Stunden, erlaubt maximal 48. Eine Zusammenfassung findet man hier: http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=38&lang=de&parentId=0&countryId=PL&acro=living
(Achtung: Unter "Arbeitsbedingungen" den Link "Arbeitszeit" auswählen)
Und warum finden Sie, werte Leser und Leserinnen, hier keine Adressen von privaten Vermittlern, auf die Sie vielleicht gehofft hatten? Weil die chrismon-Redakteurin die diversen Anbieter, mit denen sie während der Recherche Kontakt hatte, natürlich nicht rechtlich überprüfen konnte (Einhaltung von Verordnungen, Buchführung, Umgang mit den ausländischen Mitarbeiterinnen et cetera). Außerdem ist es zwischen den verschiedenen Bundesbehörden und ministerien immer noch strittig, ob eine Entsendung von Haushaltskräften zulässig ist oder nicht.
Die abstrakten Regelungen zu Haushaltshilfen (§ 21) und zur Entsendung zur Dienstleistungserbringung (§ 15) finden sich in einer Verordnung mit dem langen Titel "Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung)" vom 22.11.2004.
http://www.migration-online.de/gesetz._aWQ9MTIyJnBhZ2UuYmVyZWljaD0y_.html
Der Passus, dass die Arbeitskräfte genauso lang im Heimatland schon angestellt gewesen sein müssen, wie sie jetzt in Deutschland arbeiten wollen, gilt seit einem Gerichtsurteil jüngst wohl nicht mehr. Für einen sechsmonatigen Aufenthalt hier ist also keine sechsmonatige Beschäftigung im Heimatland Bedingung.
6. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Einfach zur Überprüfung reinspazieren kann die Zollverwaltung nur in Betriebe, nicht in Privathaushalte. In Privathaushalten hat die Zollverwaltung kein Prüfrecht außer der Wohnungsinhaber erklärt sich einverstanden mit dem "Besuch". Es sollen schon Beamte gesagt haben "Wir wollen prüfen, weil uns zur Kenntnis gelangt ist, dass hier eine ausländische Kraft beschäftigt wird aber das müssen wir doch nicht an der Haustür besprechen, vor den Nachbarn." Der Durchschnittsdeutsche lässt die Beamten dann rein. Aber korrekt ist das nicht, sagte der von chrismon befragte Zollbeamte, denn da werde das Obrigkeitsdenken der Leute und ihre Ahnungslosigkeit in rechtlichen Dingen ausgenutzt. Die Beamten sind eigentlich angewiesen, sich vor Besuchen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu holen. Den bekommen sie nur, wenn sie ausreichend Verdachtsgründe vorlegen können.
Würden die Beamten dann aber auf der Suche nach Beweismitteln fündig, käme auf den Haushalt einiges zu: eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug, vielleicht auch noch eine wegen Lohnwucher denn wenn man 30 Prozent weniger Lohn bezahlt hat, als üblich ist, und die Osteuropäerin länger als die gesetzlich zulässigen 48 Stunden hat arbeiten lassen, dann interessiert auch das den Staatsanwalt.
"Ich wusste das doch gar nicht", jammern die meisten Ertappten. Doch Dummheit schützt vor Strafe nicht, sagt ein alter juristischer Leitsatz. Außerdem kann man ja wohl kaum behaupten, man wisse nicht, dass man als Arbeitgeber Steuern und Rentenbeiträge abführen muss. Bestenfalls wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zum Ausgleich muss man meist ein paar tausend Euro an eine karitative Einrichtung zahlen und sowieso die Steuern und Sozialversicherungsbeträge für die gesamte Zeit.
So harsch das klingt und so richtig es ist, Schwarzarbeit generell zu verfolgen die Schwerpunkte der Zollermittlungen liegen im Bereich Gastronomie und Baugewerbe.
Die Arbeitsgruppe "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" beim Zoll beantwortet häufig gestellte Fragen hier: http://www.zoll.de/faq/faq_fks/index.html
* Alle Zahlen und Rechtsinformationen sind nach bestem Wissen zusammengetragen, aber garantieren können wir für die Richtigkeit nicht.
Ein Dossier von Christine Holch
"chrismon, das evangelische Magazin", 11/06
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